Fast jedes fünfte Kind im Alter von 4 Jahren hat eine unerkannte Sehstörung.
- Nicht erkannte Sehstörungen vermindern dauerhaft die Sehkraft. Jedoch gibt es nicht immer klare Anzeichen für eine Sehschwäche. Das Amblyopiescreening kann einen Sehfehler bereits erkennen, bevor Sie bei ihrem Kind erste Symptome, wie z.B. Schielen, beobachten können.
- Der Sehtest mit einem Gerät der Firma Plusoptix ist ab einem Alter von 6 Monaten möglich.
- Es ist sinnvoll den ersten Sehtest mit 6-12 Monaten zur U5 oder U6 und dann mit 2 Jahren zur U7 durchzuführen. Danach sollten regelmäßige augenärztliche Kontrollen der Augen erfolgen, da im Wachstum Sehstörungen neu auftreten können.
- Beim Amblyopiescreening können beide Augen gleichzeitig gemessen werden. Unterschiedliche Sehschärfen und Hornhautverkrümmung können sicher erkannt werden. Der Säugling muss dafür nicht getropft werden. Die Messung erfolgt sekundenschnell und berührungslos auf dem Schoß der Eltern.
- Private Krankenkassen übernehmen die Kosten über die GOÄ Abrechnungsziffer 1259A.
- Auch einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten des Screenings. Fragen Sie unsere medizinischen Fachangestellten oder erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse, ob die Leistung übernommen wird.
- Sollte ihre Krankenkasse die Kosten von 25 Euro nicht übernehmen erhalten Sie hierüber eine Privatrechnung. Diese können Sie bei Ihrer Kasse mit der Bitte um Kostenerstattung einreichen. Diese entscheidet dann im Einzelfall ob sie die Kosten erstattet.